Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Stephan Kugler, Donaustraße 7, 99089 Erfurt
Stand Dezember 2012
§ 1 Allgemeines
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 BGB.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.
2. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber auf ein vorliegendes Angebot telefonisch den Auftrag erteilt und eine mündliche, telefonische, oder schriftliche Auftragsbestätigung mit Beginn der Arbeiten erhalten hat.
3. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Änderungen und Erweiterungen der vereinbarten Leistungen werden spätestens bei Leistungserbringung vor Ort schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber unterzeichnet.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Abnahme der erbrachten Leistung vor Ort - begründete Einwendungen erhebt. Diese sind zudem binnen 7 Werktagen schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels schriftlich genau zu beschreiben.
2. Bei einmaligen Leistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens am selben Tag der Fertigstellung durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
4. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Flächen trifft.
5. Bei mangelnder bauseitiger Zugänglichkeit ist der Auftragnehmer berechtigt – sofern der Aufwand für die Herstellung einer Zugänglichkeit zu groß ist – die Leistung nicht zu erbringen und einen Folgetermin zur Leistungserbringung zu vereinbaren. Zudem werden die entstandenen Kosten für Anfahrt und Arbeitsausfall dem Auftraggeber auferlegt. Sofern die Zugänglichkeit durch den Auftragnehmer vor Ort hergestellt werden muss, wird dies vor Ort schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Wenn ein Mangel bei der Leistungserbringung nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
7. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
§ 5 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 6 Preise / Angebotsbindung
1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen.
2. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.
3. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Sofern im Angebot nicht anders aufgeführt, gilt eine 14-tägige Angebotsbindung.
§ 7 Vertragszeiten/Kündigungsfristen
1. Soweit im Angebot Leistungen angeboten werden, welche in Zusammenhang mit einem Werkvertrag angeboten werden, können von Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich gekündigt werden, sofern keine anderen Kündigungsfristen schriftlich vereinbart sind. Folgende Fristen gelten für Werkverträge:
- Für alle Reinigungsverträge gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum vereinbarten Vertragsende
§ 8 Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber gewährleistet den für die Auftragserfüllung notwendigen, unbehinderten Zugang zu seinen Geschäftsräumen. Dies gilt entsprechend für Außenflächen.
§ 9 Sicherheitseinbehalt
1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Zahlungsbedingungen
1.Sofern nicht anders schriftlich vereinbart sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Banktagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.